Liebe Bürger*innen,

auf dieser Seite, die regelmäßig aktualisiert wird, stellen wir ihnen alle Hinweise zur Corona-Epidemie zusammen, die für Hirschberg besondere Auswirkungen haben!

Neue Corona Regeln für Baden-Württemberg

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Corona-Verordnung des Landes in der derzeit gültigen Fassung:

Die aktuelle Corona-Verordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Änderung der CoronaVO Absonderung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst und durch die Verordnung des Sozialministeriums zu absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen (Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen – CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen) ersetzt. Die letzte Änderung der Verordnung ist am 15.11.2022 in Kraft getreten.

Inhaltlich ergibt sich hieraus, dass nun eine bestehende Isolationspflicht gewissermaßen durch eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen ersetzt werden kann. Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab dem heutigen Tag nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, aber auch von sog. Massenunterkünften (unter anderem Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete) gilt nach § 4 der CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen weiterhin ein berufliches Tätigkeitsverbot während der Absonderungszeit.

HIER können Sie den Wortlaut der ab dem 15.11.22 gültigen CoronaVO mit absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen herunterladen.

Aktuelle Information für Reisende

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Nachweis-, Test- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Ziel der Coronavirus-Einreiseverordnung ist es, das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 zu verringern. Durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können Infektionen eingetragen und neue Infektionsherde geschaffen werden.

Die aktuelle Einreiseverordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Eine aktuelle Liste der Risikogebiete, Informationen über die häusliche Quarantäne, Hygienetipps sowie weiterführende Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie auf folgenden Webseiten:

Risikogebiete:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

https://www.bzga.de/

Robert-Koch-Institut:

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html