Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Gemeinde Hirschberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschberg hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Fortschreibung des im Juli 2015 erstellten Lärmaktionsplans beschlossen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag) sowie der Lärmkartierung der nicht-bundes-eigenen Haupteisenbahnstrecken vom Dezember 2018. Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29.10.2018, wurden zusätzlich zu den vom Land kartierten Straßen weitere kommunale Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag berücksichtigt.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 16.12.2020 in der Zeit vom 25.01.2021 bis einschließlich 08.03.2021 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte zwischen dem 18.03.2021 und einschließlich dem 16.04.2021.
Die Ergebnisse der Abwägung wurden in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan wurde am 29.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen.
Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann im Rathaus der Gemeinde Hirschberg a.d.B, Bauamt, Großsachsener Str. 14, 69493 Hirschberg a.d.B, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten. Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans muss somit spätestens 2026 erfolgen.
LAP 3 Pläne 25 und 26 und Tabellen
Zwischenbericht