Die Ortskerne Hirschbergs sollen gestärkt und weiterentwickelt werden, ohne ihre Identität zu verlieren. Hierzu ist es notwendig, einerseits wertvolle Bausubstanz vor Abbrüchen zu bewahren und andererseits einen verbindlichen Rahmen für Neubauten zu schaffen.

Die Erhaltungssatzungen und die Gestaltungssatzung sind nach ihren Regelungsgegenständen und Zweckbestimmungen zu unterscheiden. Mit einer Erhaltungssatzung wird ein Gebiet festgelegt, das wegen seines Gestaltwerts erhaltenswürdig ist. Die Erhaltungssatzung soll dabei vorhandene bauliche Anlagen aufgrund ihrer die Eigenart des Gebietes prägenden Bedeutung in ihrem erhaltenswerten Bestand schützen.

In Abgrenzung zur Erhaltungssatzung ermöglicht eine Gestaltungssatzung die städtebauliche Einflussnahme auf die künftige Gestaltung des Orts- und Straßenbilds. Ihr Zweck ist es, auf eventuelle neue Vorhaben in gestalterischer Hinsicht Einfluss zu nehmen, um dadurch eine Verbesserung des Ortsbildes zu erreichen.

Die Satzung tritt am 24.05.2019 mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Gestaltungssatzung Ortskerne Leutershausen und Großsachsen

Erhaltungssatzung Ortskern Leutershausen

Erhaltungssatzung Ortskern Großsachsen