Wichtige Daten zum Wirtschaftsstandort
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Gewerbe- und Grundsteuersätze, Wasser- und Abwassergebühren sowie Angaben zum Wirtschaftsstandort Hirschberg an der Bergstraße.
Weitere Daten und Fakten zu Hirschberg an der Bergstraße finden Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.
Haushaltsplan 2023
Der Haushaltsplan 2023 wurde am 29.11.2022 im Gemeinderat eingebracht. Hierzu hielt Herr Bürgermeister Gänshirt folgende Haushaltsrede.
In der Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2023 wurde der Haushaltsplan 2023 einstimmig beschlossen.
Der Haushaltsplan steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die wichtigsten Zahlen und Daten sind in unserem Informationsflyer zum Haushaltsplan 2023 zusammengefasst.
Haushaltsplan 2022
Hier finden Sie den aktuellen Haushaltsplan 2022 (7,5 MB) der Gemeinde Hirschberg sowie einen Informationsflyer zum Download.
Gebühren- und Steuersätze
Hebesatz Gewerbesteuer | 350 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B | 330 v.H. |
Entwässerungsgebühren a) Schmutzwasser (tatsächliche Volumenmenge, abhängig vom Wasserverbrauch) b) Niederschlagswasser (bezogen auf die anteilige, versiegelte Grundstücksfläche) | 2,22 €/cbm 0,39 €/qm |
Wassergebühren netto (pro cbm) | 1,80 Euro |
Abwasserbeitrag (pro qm Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche) | 6,59 Euro |
Wasserversorgungsbeitrag netto zzgl. 7% MwSt. (pro qm Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche) | 4,24 Euro |
Erschließungsbeitragssatz | 95 v.H. |
| |
erster Hund | 96 Euro |
je weiterer Hund | 192 Euro |
erster Kampfhund | 480 Euro |
je weiterer Kampfhund | 960 Euro |
Einwohnerzahlen
zum 30.06.2022 | 9.826 |
Grundsteuerreform
Information an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Abgabe der Erklärung zur Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltung des Landes hat bereits an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Informationsschreiben zur Grundsteuerreform versendet.
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform müssen die Finanzämter alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind zur Abgabe der vollständigen Grundsteuererklärung gesetzlich verpflichtet. Diese erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Steuerprogramm ELSTER. Hilfestellung hierzu erhalten Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_weinheim.
Weitere Unterstützung bei der Abgabe der Erklärung bieten die Infoschreiben, die an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer versendet wurden. Zudem kann eine Anleitung zum Ausfüllen des ELSTER-Formulars auf der Seite des Finanzamtes abgerufen werden.
Wenn Sie in begründeten Ausnahmefällen Ihre Angaben in Papierform an das Finanzamt senden möchten, gibt es hierzu Formulare, die nur direkt über das Finanzamt unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer bezogen werden können (Finanzamt Weinheim, Weschnitzstr. 2, 69469 Weinheim, Tel. 06201/605-0).
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für das Grundvermögen nach Grundsteuer B endete am 31. Januar 2023.
Laut Finanzministerium Baden-Württemberg ist die Abgabe der Grundsteuererklärung auch nach dem Fristende noch möglich.
Grundsteuer A
Bei der Abgabe der Erklärungen für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz (Grundsteuer A) unterstützt Sie ein neues Erklärvideo auf der landeseigenen Internetseite www.grundsteuer-bw.de.
Der direkt Link zum Video ist https://www.youtube.com/watch?v=3SgRAkW6EXs.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie in den FAQ auf der Grundsteuer-Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Bodenrichtwerte
Zur Ermittlung der für die Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte, steht Ihnen das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg BORIS-BW zur Verfügung