Kommunale Wärmeplanung

Durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) Baden-Württemberg sind alle Stadtkreise und großen Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 eine Wärmeplanung vorzulegen. Doch auch für alle anderen Kommunen ist ein Wärmeplan sinnvoll. Die Kommunen werden bei dieser wichtigen Aufgabe durch ein Förderprogramm finanziell unterstützt.

Die Gemeinde Hirschberg hat sich auf den Weg gemacht, mit der kommunalen Wärmeplanung eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung aufzustellen. Dafür hat sich die Gemeinde mit den Kommunen Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach und Schriesheim zusammengeschlossen, um einen Konvoi zu bilden. Durch die Ausweitung des Untersuchungsgebiet sollen Synergien beim gemeinsamen Vorgehen erschlossen werden. Im Zuge dieser Konvoibildung wird für jede der beteiligten Kommunen eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2040 erarbeitet.

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst dabei vier zentrale Aspekte:

  • Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur
  • Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
  • Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2040, mit Zwischenschritt 2030
  • Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Hierin sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Darüber hinaus nimmt die Akteursbeteiligung eine bedeutende Position ein, schließlich soll die Wärmeplanung für alle Akteure (Gemeinde, Energieversorger, (Energie-)Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger) als Orientierung dienen.

Eine umsetzungsorientierte kommunale Wärmeplanung muss lokal verankert sein. Dabei können folgende beispielhafte Fragestellungen beantwortet werden:

  • Wo können welche Formen erneuerbarer Energien genutzt werden?
  • Welche Flächen werden dafür benötigt?
  • Wo können Heizzentralen aufgebaut werden?
  • Wo gibt es welche Abwärmequellen, die genutzt werden können?
  • Wo liegen die Quartiere, in denen Wärmenetze (aus-)gebaut werden können? Wo ist dies ökonomisch nicht sinnvoll? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
  • Wie wird die Wärmeversorgung in den Quartieren gestaltet, die nicht mit einem Wärmenetz erschlossen werden?
  • Wie werden zukünftig Neubaugebiete und neue Industrie- und Gewerbegebiete klimaneutral versorgt?
  • Welche Zukunftsperspektive haben die unterschiedlichen Gasnetze in der Kommune?

Ein kommunaler Wärmeplan dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmewende zukunftsfähig zu machen. Ein Wärmeplan ersetzt aber niemals eine ortsgenaue Planung eines Wärmenetzes oder detailliertere Betrachtungen in einem Quartier.

Hinweis:

Zum 01. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene in Kraft getreten. Der Konvoi um die Gemeinde Hirschberg wird die Wärmeplanung auf Grundlage des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) Baden-Württemberg erstellen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Umweltministerium Baden-Württemberg

KEA-BW