Kommunale Schulbetreuung

 

Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder der Klassenstufe 1 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch wird stufenweise bis zum Schuljahr 2029/2030 ausgeweitet, sodass dann alle Grundschulkinder diesen innehaben.

Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier:

Informationsblatt_Eltern_GaFöG_A4.pdf

Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz.pdf

Im Rahmen der Kommunalen Schulbetreuung der Gemeinde Hirschberg werden die angemeldeten SchülerInnen vor und nach den Unterrichtszeiten durch das Schulbetreuungsteam betreut. Somit deckt die Schulbetreuung an Schultagen, inklusive der Unterrichtszeit, einen Zeitrahmen von 7.30 Uhr bis 17 Uhr ab.

Für die Betreuung Ihres Kindes können Sie jeden gewünschten Wochentag einzeln auswählen. Ihre getroffene Auswahl ist dann für das erste Schulhalbjahr bindend.

Nähere Informationen zur Kommunalen Schulbetreuung erhalten Sie hier:

Grundschule Großsachsen

Martin-Stöhr-Grundschule Leutershausen

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in der Kom. Schulbetreuung an den beiden Grundschulen

Die Gemeinde Hirschberg bietet jährlich zwei FSJ-Stellen in der Kommunalen Schulbetreuung an den beiden Grundschulen an. Diese beginnen jeweils zum 1. September eines Jahres und enden am 31. August des Folgejahres. Der Einsatzbereich umfasst hauptsächlich mit ca. 90 % die Schulbetreuung an den beiden Grundschulen und mit ca. 10 % Arbeiten im Familienbüro und der Ferienbetreuung. Informationen zum FSJ und der Einsatzstelle gibt es im Familienbüro (siehe unten) oder beim Träger der FSJ-Stellen, dem Wohlfahrtswerk .

Allgemeine Fragen rund um die Kommunale Schulbetreuung:

Die Schulbetreuung wird durch die Gemeinde Hirschberg angeboten und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Familienbüros.

Gemeinde Hirschberg
Janin Jörder, Familienbüro
Mail: janin.joerder@hirschberg-bergstrasse.de oder familienbuero@hirschberg-bergstrasse.de
Tel.: 06201/598-24